Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) Stand März 2018

 

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen Jochen Schmeing (nachfolgend JS-AUDIO genannt) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend Veranstalter/Kunde genannt).

2. Vertrag

Verträge zwischen JS-AUDIO und dem Veranstalter/Kunden entstehen durch · die Annahme eines schriftlichen Angebots, auch in mündlicher Form · schriftlicher Vertrag (auch in Form einer E-Mail) Mündliche Absprachen werden in der Regel schriftlich fixiert. Sollte das nicht möglich sein (z.B. wegen kurzfristiger Buchung), gilt das gesprochene Wort. Diese AGB sind in der aktuellen Fassung Grundlage.

3. Rücktritt von Vertrag/Buchung

Ein Rücktritt seitens des Veranstalters/Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Basisage
  • Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Basisage
  • Rücktritt bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Basisgage,
  • danach 100% der Basisgage.

Ein Rücktritt von JS-AUDIO ist möglich:

  • technisch bedingte Ausfälle
  • andere wichtige Gründe
  • höhere Gewalt
  • Krankheit, Unfall, Todesfall

In den vorgenannten Fällen wird JS-AUDIO versuchen, für einen entsprechenden Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Ein Rücktritt vom Vertrag/Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich zur Kenntnis zu geben.

4. Haftung

Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter/Kunde. Sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von JS-AUDIO der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter/Kunde von der Haftung befreit.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von JS-AUDIO, die während der Veranstaltung durch Gäste / Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter/Kunde. Sofern von JS-AUDIO durch nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter/Kunde, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen/Publikum im Veranstaltungsraum ist JS-AUDIO berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen – ohne Leistungsabzug.

5. Zahlungen

Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor/während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. Der Veranstalter/Kunde hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist JS-AUDIO, vertreten durch den tätigen Diskjockey, berechtigt bei bemerken einer Zahlungsunfähigkeit, das Programm sofort abzubrechen. Ebenfalls wird für eine unvollständige und verspätete Zahlung eine Gebühr in Höhe von 20.-€ erhoben.
Nur bei vorheriger Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das Konto von JS-AUDIO möglich.

6. Bühne/Stromanschluss/Aufbauhelfer

Der Veranstalter/Kunde stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung. Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist vor der Bühne einzurichten. Der Veranstalter/Kunde versichert, dass die elektrischen Anlagen des Auftrittsortes den neusten Verordnungen des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik & Informationstechnik) entsprechen.
Ebenso sorgt der Veranstalter/Kunde für rechtzeitigen Zugang (ca. 2-5 Std. vor Veranstaltungsbeginn, je nach Umfang) zum Veranstaltungsort. Dieser sollte frei zugänglich sein, damit ein reibungsloser Aufbau möglich ist.

Der Veranstalter/Kunde stellt in nachfolgenden Fällen kostenlos 1-2 Auf- und Abbauhelfer zur Verfügung.

  • bei Buchung eines XXL Events (Premium Plus)
  • bei nicht direkt mit dem Transporter erreichbare Aufbauorten
  • bei nicht ebenerdigen Aufbauorten

7. Open-Air

Insbesondere bei Open-Air Veranstaltungen ist das gesamte technische Equipment durch geeignete Maßnahmen vor Nässe zu schützen. Reparaturkosten für jegliche Beschädigung des technischen Equipments, die nicht durch JS-AUDIO verursacht wurden, müssen in voller Höhe vom Veranstalter/Kunden ersetzt werden. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, muss der Veranstalter/Kunde für gleichwertigen Ersatz aufkommen.

8. Schutz/Bewachung der Technik

Findet der Aufbau am Tag vor der Veranstaltung statt, oder muss das JS-AUDIO -Team den Veranstaltungsort verlassen, trägt das Risiko für das gesamte Equipment der Veranstalter/Kunde. Kann die Technik nicht direkt vor der Veranstaltung aufgebaut werden, oder nach der Veranstaltung abgebaut werden, hat der Veranstalter/Kunde für Schutz/-Bewachung durch Wachschutz oder sonstige geeignete Maßnahmen zu sorgen. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Veranstalter/Kunde

9. Auftrittsdauer/Prime-Time/Ende der Veranstaltung

Der Zeitrahmen kann voll und ganz vom Veranstalter/Kunden bestimmt werden. Die Auftrittsdauer sowie die Vergütung werden individuell vertraglich vereinbart.
Die Mindestauftrittsdauer beträgt 5 Stunden. Die Berechnung (Prime-Time) erfolgt spätestens ab 19:00 Uhr, auch wenn die Veranstaltung später beginnen sollte. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans Buffet). Auf Wunsch des Veranstalters/ Kunden ist eine Verlängerung des Engagements noch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird mit mindestens 50.- € berechnet (je nach Technikpaket).

Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. JS-AUDIO ist dann berechtigt, das Programm zu beenden. Der Veranstalter/Kunde hat einen reibungslosen Abbau der Technik zu gewährleisten und die Mitarbeiter von JS-AUDIO, insbesondere vor angetrunkenen Partygästen) zu schützen.

10. Programmgestaltung

JS-AUDIO ist in der Programmgestaltung frei. Sie unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter/Kunde oder eines Dritten. Jedoch wird JS-AUDIO bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht.

11. Catering/Parkplatz

Der Künstler und eine Begleitperson sind mit Speisen und Getränken kostenlos zu versorgen. Des Weiteren muss ein geeigneter Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort vorhanden sein.

12. Bildaufzeichnung

JS-AUDIO hat das Recht, digitale Fotos/Videos auf der Veranstaltung zu fertigen und zu Werbezwecken zu veröffentlichen. (z. B. Homepage, Facebook, Printmedien, Plakate, Prospekte.) Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUrhG) wir davon nicht berührt. Sollte eine Veröffentlichung nicht gewünscht sein oder ein veröffentlichtes Foto entfernt werden, genügt eine kurze schriftliche Nachricht an JS-AUDIO. Das alleinige Copyright der von uns gefertigten Aufnahmen liegt bei JS-AUDIO.

13. Werbung/Sonstige Bestimmungen

JS-AUDIO überträgt dem Veranstalter/Kunden das Recht, auf Veranstaltungsankün-digungen mittels Plakaten, Flyern, etc. den Künstlernamen ‚DJ JOCHEN‘ oder ‚JS-AUDIO feat. DJ JOCHEN‘ zu veröffentlichen. Es ist JS-AUDIO ein Plakat oder Flyer, etc. vor Veröffentlichung zur Ansicht auszuhändigen. Die Nennung des bürgerlichen Namens oder gar die Nennung der Privatanschrift auf Veröffentlichungen hat zu unterbleiben. JS-AUDIO ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor/während oder nach einer Veranstaltung in einer frei wählbaren Form (z.B. Aushändigung v. Visitenkarten) zur Kundenneugewinnung zu machen. Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite von JS-AUDIO veröffentlicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Aufnahme in der Referenzliste auf der Webseite von JS-AUDIO. Fotos und Logos von DJ JOCHEN stehe auf der Website im Downloadbereich bereit.

14. GEMA-Gebühren

Alle Aufführungsgebühren für die GEMA werden vom Veranstalter/Kunde getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Der Veranstalter/Kunde hat sich selber um die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren.

Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
Weitere Infos unter: www.gema.de

JS-AUDIO ist bei der GEMA nach Tarif VR-Ö (Vervielfältigung für zu Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe) lizensiert.

15. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einer Bedingung lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine sinnentsprechende, wirksame Bedingung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.

16. Erfüllung und Gerichtsstandort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen JS-AUDIO und dem Veranstalter/Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird Gronau/Westf. vereinbart.

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