Atemberaubende Effekte mit hohem Gefährdungspotenzial.

Laser erzeugen eine sehr intensive, äußerst stark gerichtete Lichtstrahlung, die in der Lage ist, durch die hohe Energiedichte im Strahl Schädigungen zu erzeugen. Für Menschen besteht in erster Linie die Gefahr bleibender Augenschäden. Da die Wirkung der Strahlung umso intensiver wird, je enger man den Strahl bündelt, kann es beim axialen Eintritt in das menschliche Auge wegen der erneuten Bündelung durch die Augenlinse zu Ablösungen oder zur Zerstörung der Netzhaut kommen. Bei Einwirkung auf brennbare bauliche Teile oder Einrichtungen und Dekorationen ist außerdem Brandgefahr gegeben.

Heute finden immer mehr leistungsstarke Laser die nicht den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen (Stichwort: China-Laser) den Weg in die Hände völlig unbedarfter Anwender, die damit
für sich und andere eine nicht unerhebliche Gefährdung darstellen.

Der Gesetzgeber hat die Inbetriebnahme von Lasern -je nach Gefährdungsklasse- an Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel Anzeige der Inbetriebnahme beim Ordnungsamt, TÜV-Abnahme der Installation, verpflichtende Anwesenheit eines geschulten Laserschutzbeauftragten (BGV B2 §6 (ehem. VBG 93) während der Veranstaltung, um nur einige Punkte zu nennen.

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